Allgemeine Geschäftsbedingungen

Thomas Jörger • Executive & Tech Assistance | Stand:06.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Thomas Jörger, 30880 Aguilas (nachfolgend „Auftragnehmer"), und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf freiberufliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Executive & Tech Assistance, insbesondere Review von Security Policies und und Richtlinien, Ausgestaltung von Awareness-Kampagnen, Dokumentationen, Business-Analyse, Prozessoptimierung, Recherche, Lektorat, übliche kaufmännische und Sekretariatsarbeiten, Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Durchführen von Risikobewertungen und Erstellen von Risiko-Matrizen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Die Leistungen werden im Rahmen gebuchter Stundenpakete erbracht. Ein Anspruch auf Abruf innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg (Werkleistung), sondern sorgfältig erbrachte Dienstleistung nach aktuellem Stand der Technik und anerkannter Fachpraxis (z. B. ISO 27001, BSI IT-Grundschutz).

3.Stundenpakete & Buchung

Leistungen werden in folgenden Paketen gebucht:
Paket S: 10 Stunden
Paket M: 20 Stunden
Paket L: 40 Stunden
Stundenpakete sind nach Buchung und Zahlung für 6 Monate gültig. Nicht abgerufene Stunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer entschädigungslos, sofern das Verfallen nicht ausnahmsweise durch Verschulden des Auftragnehmers verursacht wurde.
Eine Übertragung oder Abtretung von Paketleistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Preise & Zahlung

Die jeweils gültigen Paketpreise werden individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig mit allen für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugängen und Unterlagen zu versorgen. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit, soweit die Leistungserbringung dadurch verhindert wird. Bereits aufgewendete Stunden werden gleichwohl auf das Paket angerechnet.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, organisatorische und geschäftliche Informationen – streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke zu verwenden, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort und gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Als vertraulich gelten nicht Informationen, die dem Empfänger bereits vor Bekanntgabe bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder ihm von einem berechtigten Dritten mitgeteilt wurden.

7. Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält, verpflichten sich beide Parteien, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
Sofern der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, ist zuvor ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Leistungen des Auftragnehmers bestehen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Der Auftragnehmer gibt Empfehlungen nach aktuellem Stand der Fachpraxis; die unternehmerische Entscheidung über deren Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Empfehlungen des Auftragnehmers umsetzt oder nicht umsetzt, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden infolge unvollständiger oder unrichtiger Informationen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf 50% des Nettowertes des jeweils betroffenen Stundenpakets begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Kündigung & Vertragsbeendigung

Stundenpakete können vom Auftraggeber bis zum Beginn der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags in Textform storniert werden. Bei Stornierung nach Beginn der Bearbeitung werden bereits geleistete Stunden in Rechnung gestellt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe eines vollständigen Paketpreises in Rückstand gerät oder die Mitwirkungspflichten dauerhaft verletzt.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen dem Auftraggeber zu übergeben; darüber hinaus bestehen keine gegenseitigen Herausgabepflichten, sofern nicht anders vereinbart.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.
Methodiken, Tools, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers, die nicht spezifisch für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lorca, Spanien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.